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Fälligkeit der Hundesteuer
Am 15.02.2023 ist die jährliche Hundesteuer zur Zahlung fällig.
Diejenigen Steuerpflichtigen, bei denen entweder eine Neuveranlagung oder eine Änderung vorgenommen wurde, haben in Januar einen Bescheid zugesendet bekommen. Für die übrigen gilt weiterhin der zuletzt erteilte Bescheid.
Wir bitten Sie, termingerecht am 15.02.2023 zu überweisen oder am bequemen Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen. Lastschriftmandate erhalten Sie hier.
Die Abbucher werden gebeten, für die Deckung Ihrer Konten Sorge zu tragen.
Bei Fragen zur Hundesteuer wenden Sie sich bitte an Frau Sonntag unter der Tel.-Nr. 06265/9200-35.
Vielen Dank
Ihre Gemeindeverwaltung