Gemeinde Billigheim

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Schöffenwahl 2023

Schöffenwahl 2023 - Jetzt bewerben!                               
 
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Gemeinde Personen, die am Amtsgericht und Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
 
Das sind die Voraussetzungen, um sich zur Wahl zu stellen:
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
 
So bewerben Sie sich, wenn Sie Schöffe werden wollen:
Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt bis spätestens 24.03.2023 bei der Gemeinde Billigheim, Sulzbacher Str. 9, Billigheim.
Ein Formular kann von unserer Internetseite oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.
 
Für Fragen steht Ihnen Frau Hafen, Tel. 9200-25, E-Mail, gerne zur Verfügung.

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