Gemeinde Billigheim

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Öffentliche Auslegung der Beteiligungsberichte 2020 und 2021 der Gemeinde Billigheim

Gemäß § 105 Abs. 2 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) hat die Gemeinde Billigheim die Beteiligungsberichte für 2020 und 2021 erstellt. Die Gemeinde hat jährlich zur Information des Gemeinderats und der Einwohner einen Bericht vorzulegen, in dem sie ihre Beteiligungen an Unternehmen privaten Rechts darlegt. Aufzunehmen sind alle Beteiligungen, die unmittelbar der Gemeinde zuzuordnen oder mittelbar mit mehr als 50 v. H. beteiligt sind.
Die Beteiligungsberichte 2020 und 2021 sind in der Zeit von Montag, den 20. März 2023 bis Dienstag, den 28. März 2023, je einschließlich, auf dem Rathaus, Zimmer 10, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist.

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