Gemeinde Billigheim

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Baumgrabstätten

Die Flächen für die Bestattungen an Bäumen sind weitestgehend naturbelassen. Es dürfen hier keine Figuren, Grablichter usw. abgestellt werden.
Laut unserer Friedhofssatzung ist das Ablegen von Grabschmuck an Baumgrabstätten nur anlässlich einer Beisetzung und zu den Totengedenktagen im Monat November gestattet und nach spätestens 4 Wochen zu entfernen.
 
Bitte räumen Sie in den nächsten Tagen jeglichen Grabschmuck ab.
Unsere Bauhofmitarbeiter werden die Fläche der Baumgrabstätten Anfang April frei räumen und nicht abgeräumten Grabschmuck entsorgen.
Wir bitte um Verständnis und Beachtung.
Ihre Friedhofsverwaltung

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