Gemeinde Billigheim

Seitenbereiche

Volltextsuche

14°C - Bedeckt
Navigation

Seiteninhalt

Ältere Artikel und Meldungen zum Nachlesen

Parken auf Gehwegen

Parken auf Gehwegen ist nicht erlaubt
Parken auf Gehwegen ist nicht erlaubt
Es muss immer ein Vorbeikommen für Rollstuhlfahrer oder Kinderwägen möglich sein
Es muss immer ein Vorbeikommen für Rollstuhlfahrer oder Kinderwägen möglich sein

DAS MUSS NICHT SEIN!
Viele Menschen sind auf freie Gehwege angewiesen und daher dürfen diese nicht zugeparkt werden. Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, dass auch Sie

  • einen Kinderwagen schieben könnten?
  • älter werden und Ihnen der Umweg über die Straße zu gefährlich oder beschwerlich sein könnte?
  • auf einen Rollstuhl, einen Rollator oder ein anderes Hilfsmittel angewiesen sein könnten?

Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme
Ihre Gemeindeverwaltung/Ordnungsamt

News Abonnieren

Hier klicken, um diesen News-Bereich zu Ihrem RSS-Reader hinzuzufügen: