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Neue Anlieferbedingungen für die Erdaushubdeponien im Kreis

Für die Anlieferung von Bodenaushub auf den Erddeponien im Kreis gelten künftig deutlich strengere Vorschriften. Hintergrund sind gesetzliche Änderungen. So müssen die Anlieferer jetzt unter anderem dokumentieren, wo das Material herkommt und ob es an anderer Stelle verwertet – also wiederverwendet – werden kann. Nur unbelasteter Erdaushub, der nirgends verwertet werden kann, darf noch auf den Erddeponien im Kreis eingebaut werden.
Unter anderem wegen den immer strengeren gesetzlichen Auflagen übernimmt die Kreislaufwirtschaft Neckar-Odenwald AöR (KWiN) ab diesem Jahr den Betrieb der Erddeponien im Kreis. Um die Anlieferungen trotz der strengeren Auflagen so unkompliziert wie möglich zu machen, hat die KWiN ein einfaches Prüfverfahren entwickelt.
Wichtigste Änderung: Bodenaushub muss jetzt vor der Anlieferung angemeldet werden. Hierfür steht für Abfallerzeuger/Bauherren oder beauftragte Unternehmen das Formblatt „Annahmeerklärung“ hier auf der Homepage bereit. 
Dieses Formblatt reicht der Abfallerzeuger/Bauherr oder das beauftragte Unternehmen ausgefüllt und unterschrieben hier per Mail bei der KWiN AöR ein. Nach Prüfung erfolgt die Freigabe der Anlieferung durch die KWiN AöR und es kann auf einer Erddeponie angeliefert werden. Die Annahmeerklärung ist bei der Anlieferung beim Deponiepersonal vorzulegen. Für Rückfragen steht auch die Kundenhotline der KWiN zur Verfügung unter: 06281 / 906-0.

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