Gemeinde Billigheim

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste zur Schöffenwahl

Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Billigheim für die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Mosbach und den Strafkammern des Landgerichts Mosbach
 
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 23.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht und das Amtsgericht Mosbach gefasst.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 25.05.2023 bis 02.06.2023 zu jedermanns Einsicht im Rathaus Billigheim, Zimmer 13 (Vorzimmer des Bürgermeisters) zu den üblichen Öffnungszeiten aus:
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Billigheim, 24.05.2023
 
Diblik, Bürgermeister

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