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Leinenpflicht in der Gemeinde Billigheim
In der letzten Woche erreichte uns die Mitteilung, dass in einem Jagdrevier der Gemeinde Billigheim ein Rehkitz durch einen freilaufenden/wildernden Hund verbissen wurde.
Das Tier musste leider eingeschläfert werden.
Aus diesem aktuellem Anlass weisen wir abermals dringend auf die Einhaltung der Leinenpflicht hin!
Im Innenbereich unserer Gemeinde gilt bekanntlich eine Leinenpflicht für Hunde.
Im Außenbereich muss sich der Hund im Einwirkungsbereich des Hundeführers befinden, so dass dieser jederzeit auf das Tier Einfluss nehmen kann.
Gerade in der aktuellen Brut- und Setzzeit, welche noch bis zum 15. Juli gilt, sollten gewissenhafte Hundehalter ihre Hunde besser auch im Außenbereich an der Leine führen, damit Wildtiere nicht gehetzt oder gerissen werden.
Vielen Dank an alle Hundehalter für die Beachtung und Rücksichtnahme. Die Wildtiere und auch die Jägerschaft danken es ihnen.
Ihre Gemeindeverwaltung/Ordnungsamt