Gemeinde Billigheim

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Urlaubszeit- Reisezeit

Wenn Sie verreisen möchten, sollten Sie im Besitze eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein. Bitte denken Sie rechtzeitig daran, Ihre Ausweispapiere zu überprüfen.
Falls nötig beantragen Sie bitte nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (06265-9200-21/22) im Einwohnermeldeamt einen neuen Ausweis oder Reisepass. Nach Beantragung dauert es 3 – 4 Wochen, bis die Papiere von der Bundesdruckerei gefertigt sind. Für eilige Fälle gibt es die Möglichkeit, vorläufige Dokumente auszustellen, die dann aber nicht in jedem Reiseland anerkannt werden.
Bitte beachten Sie auch, dass jedes Kind ein eigenes Ausweisdokument benötigt. Der Eintrag eines Kindes im Reisepass eines Elternteils ist seit 2012 nicht mehr gültig.
Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (Reise & Sicherheitshinweise/Einreisebe-stimmungen) können Sie sich informieren, für welches Reiseland welche Dokumente erforderlich sind. Hier erfahren Sie auch, ob Sie mit vorläufigen Ausweisdokumenten einreisen dürfen und wie lange Ihre Dokumente bei der Einreise noch gültig sein müssen.
Aufgrund der COVID-19-Pandemie bestehen Reisebeschränkungen für viele Länder. Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes können Sie auch Informationen zu Einreisebeschränkungen, zur Test- und Quarantänepflicht in Deutschland ersehen und welche aktuellen COVID-19-Regelungen für die jeweiligen Reiseländer bei Einreise und Ausreise bestehen.

Kosten:    
Personalausweis für unter 24-Jährige:  € 22,80  
Personalausweis ab 24 Jahren:  € 37,00  
Reisepass für unter 24-Jährige: € 37,50 Express-Reisepass: € 69,50
Reisepass ab 24 Jahren:  € 60,00 Express-Reisepass: € 92,00
Kinderreisepass  € 13,00  Neu:  Gültigkeit 1 Jahr. Nur gültig bis zum 12. Lebensjahr

Die Gebühr wird jeweils bei der Antragstellung fällig und kann bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.
Für alle Dokumente wird ein biometrisches Passfoto benötigt.

Ihr Einwohnermeldeamt

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