Gemeinde Billigheim

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Baum- und Heckenschnitt zur Verkehrssicherheit

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht haben auch private Anlieger dafür zu sorgen, dass von Bäumen und Heckenauswüchsen ihrer Grundstücke keine Gefahr für den fließenden Verkehr sowie für Fußgänger ausgeht. Für die gemeindlichen Grundstücke ist der Bauhof vielfach im Einsatz, um im Bereich von Radwegen, Fußgängerwegen, Spielplätzen usw. Bäume und Sträucher zurückzuschneiden.
 
Ein Rückschnitt zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist zu jeder Jahreszeit möglich, aus Gründen des Naturschutzes sollte der Rückschnitt jedoch außerhalb der Vegetationsperiode erfolgen.
 
Unsere Bilddarstellung zeigt, wie auch private Grundstückseigentümer verpflichtet sind, ihre Bäume und Hecken so zu schneiden, damit von ihren Grundstücken keine Gefahr für den Verkehrsbereich besteht.

Skizze zum Freischneiden des lichten Verkehrsraumprofils
Skizze zum Freischneiden des lichten Verkehrsraumprofils

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