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Verbotener Vandalismus in der Nacht zum 1. Mai, Walpurgisnacht
Die Nacht zum 1. Mai ist dem Volksmund als „Walpurgisnacht“ bekannt. In dieser Zeit werden von den „Nachtaktiven“ traditionell kleine lustige Streiche ausgeheckt, welche die geneckten Personen am nächsten Morgen – hoffentlich mit einem Schmunzeln – entdecken.
Leider scheint nicht mehr jedem der Unterschied zwischen einem lustigen Streich und Sachbeschädigung oder gar Gefährdung bewusst zu sein.
Grober Unfug, sinnlose Beschädigung und ähnliche Dinge haben mit diesem Brauchtum nichts zu tun.
So sind z. B. Beschädigungen auf dem Friedhof, Verstopfen von Türschlössern und Automaten, Entfernen von Kanaldeckeln und „Streiche“, die Personen gefährden oder gar eine Sachbeschädigung darstellen, nicht als Kavaliersdelikt anzusehen.
Solche Streiche sind dumm und gefährlich. Sie sind verboten und müssen aus diesem Grund unterbleiben!
Die Gemeinde bittet auch die Eltern, auf ihre Kinder entsprechend einzuwirken, damit am nächsten Morgen ein Lächeln oder Schmunzeln überwiegt und nicht großes Wehklagen oder gar eine polizeiliche Anzeige ins Haus steht.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!