Gemeinde Billigheim

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"Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum"

Das Land Baden-Württemberg hat für 2025 das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) neu ausgeschrieben. Wer leerstehende Gebäude zu Wohnraum umnutzt, Wohnungen umfassend modernisiert oder im gewerblichen Bereich investiert und insbesondere zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beiträgt, kann eine Förderung beantragen.

 

Der Bedarf an zeitgemäßem, bezahlbarem Wohnraum ist weiterhin hoch. Etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Fördermittel wird auch in diesem Programmjahr wieder für den Schwerpunkt "Innenentwicklung/Wohnen" eingesetzt. Im Fokus steht die innerörtliche Nachverdichtung, also vorrangig Umnutzungen leer stehender Gebäude und Aufstockungen von Gebäuden.

 

Alle Antragsunterlagen der Bauherren für das Jahresprogramm 2025 müssen bis zum 06.09.2024 bei der Gemeindeverwaltung Billigheim vorliegen. Die ELR-Bewilligungen werden dann für Ende Februar 2025 zu erwarten sein.

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