Gemeinde Billigheim

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Informationen zur Grundsteuerreform 2025- Ergebnis des Transparenzregisters für einen aufkommensneutralen Hebesatz in der Gemeinde Billigheim

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Rechtslage der Bewertung von Grundstücken mit dem Einheitswert für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin hat der Landtag Baden-Württemberg im Jahr 2020 ein neues Grundsteuergesetz erlassen, welches ab dem 01.01.2025 in Kraft tritt.
Nach dem neuen Gesetz ergibt sich die Berechnungsgrundlage der zukünftigen Grundsteuer aus dem Bodenrichtwert und der Grundstücksfläche statt des bisherigen Einheitswertes. Zur Berechnung des Grundsteuermessbetrages mussten alle Grundstückseigentümer in den letzten beiden Jahren ihre Grundstücke mit den entsprechenden Bodenrichtwerten den Finanzämtern mitteilen. Mittlerweile wurden die neuen Grundsteuermessbetragsbescheide den meisten Grundstückseigentümern übersendet. Der jährlich an die Gemeinde zu zahlende Grundsteuerbetrag errechnet sich aus dem vom Finanzamt berechneten Grundsteuermessbetrag multipliziert mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde.
Das bedeutet, dass sich individuell in jedem Fall durch höhere oder niedrigere Messbeträge eine höhere oder niedrigere Grundsteuer ergeben kann. Um das Grundsteueraufkommen insgesamt nicht zu erhöhen, also insgesamt „neutral“ zu gestalten, sollen die Gemeinden einen aufkommensneutralen Hebesatz festsetzen. Bei Festlegung eines solchen aufkommensneutralen Hebesatzes bleibt das Grundsteueraufkommen insgesamt so hoch wie vor der Grundsteuerreform; aber auch dann bleibt es bei individuell höheren oder niedrigeren Steuern, je nach Veränderung des Messbetrages im Einzelfall.
Ein „Transparenzregister“ des Landes Baden-Württemberg zeigt für jede Gemeinde, in welcher Spanne sich der neue Hebesatz der jeweiligen Gemeinde für eine Aufkommensneutralität (insgesamt) befinden müsste.
Für die Gemeinde Billigheim wird demnach ein aufkommensneutraler Hebesatz zwischen 416 – 460 (bisher 390) Hebesatzpunkten für die Grundsteuer B angenommen. Der Grundsteuerbetrag errechnet sich wie bisher aus dem individuellen (neuen) Messbetrag und dem (neuen) Hebesatz. Der konkrete Hebesatz ab dem Jahr 2025 für die Gemeinde Billigheim wird durch den Gemeinderat bis Jahresende 2024 beschlossen.
Da für die Grundsteuer A noch nicht alle Grundsteuermessbetragsbescheide erlassen wurden, werden die prognostizierten Hebesätze für die Grundsteuer A erst zu einem späteren Zeitpunkt im Transparenzregister veröffentlicht.
Die aufkommensneutralen Hebesätze, die das Land berechnet hat, sollen dem Gemeinderat als Anhaltspunkt dienen, wenn sie die Grundsteuer insgesamt auf einem stabilen Niveau halten wollen.  Aufkommensneutralität für die Kommune insgesamt bedeutet nicht individuelle Belastungsneutralität für die Bürgerinnen und Bürger, da diese sich maßgeblich aus den einzelnen neu ermittelten Messbeträgen ergibt.

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