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Bundestagswahl am 23.02.2025- Briefwahlunterlagen und repräsentativer Wahlbezirk
Repräsentativer Wahlbezirk Billigheim
Der Urnenwahlbezirk der Gemeinde Billigheim 002-02 Billigheim - Rathausfoyer Billigheim, Sulzbacher Straße 9, 74842 Billigheim wurde durch das Statistische Landesamt als Repräsentativer Wahlbezirk zufällig ausgewählt.
Wählerinnen und Wähler in diesem Urnenwahlbezirk, die nicht an der Briefwahl teilnehmen, erhalten deshalb Stimmzettel mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und sechs Altersgruppen. Dieser Unterscheidungsaufdruck ist auf dem Stimmzettel angebracht.
Mit der repräsentativen Wahlstatistik lässt sich das Wahlverhalten, und zwar die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe, nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe analysieren. Dabei wird selbstverständlich das Wahlgeheimnis gewahrt.
Briefwahl:
Bitte beachten Sie, dass der Versand der Briefwahlunterlagen voraussichtlich ab der 7. Kalenderwoche (10. Februar) erfolgt.
Die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen zu den üblichen Öffnungszeiten gegen die Vorlage der Wahlbenachrichtigung direkt im Rathaus zu erhalten, dort auszufüllen und abzugeben, besteht ab 10. Februar.
Letzter Termin für die Beantragung eines Wahlscheines per Internet ist der 17. Februar 2025, 12 Uhr.
Am Freitag, dem 21.02.2025 bis 15 Uhr ist der späteste Termin persönlich einen Wahlschein zu beantragen und den Stimmzettel gegebenenfalls direkt im Rathaus auszufüllen und abzugeben.
Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder einer Absonderungsanordnung nach dem Infektionsschutzgesetz der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, ist im Einzelfall eine Wahlscheinbeantragung bis Sonntag, 23.02.2025, 15 Uhr im Einwohnermeldeamt möglich.