Gemeinde Billigheim

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Baum- und Wiesengrabstätten- Grabschmuck entfernen

Seitens der Friedhofsverwaltung wird immer wieder darauf hingewiesen, dass das Ablegen von Grabschmuck auf den Flächen für die Baum- bzw. Wiesengrabstätten weitestgehend untersagt ist. Insbesondere sollten hier keine Grablichter, Laternen, Keramikfiguren und ähnliches aufgestellt werden. Bitte verzichten Sie auch darauf, Kunststoffblumen hinter die Namensschilder zu klemmen.
Wir fordern hiermit die Nutzungsberechtigen auf, jeglichen Grabschmuck in diesem Bereich zu entfernen.
Den verbliebenen Grabschmuck werden unsere Bauhofmitarbeiter Mitte Februar entsorgen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Ihre Friedhofsverwaltung

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