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Grundsteuerrate und Wasserabschlag für das 1. Quartal 2025
1. Grundsteuer
Vierteljahresrate in der Höhe, wie sie im aktuellen Grundsteuerbescheid 2025 zu entnehmen ist.
2. Wasserabschlagszahlungen
Der 1. Abschlag wird mit der Jahresendabrechnung verrechnet.
Wir bitten Sie, die Steuern bzw. die Jahresendabrechnung termingerecht zu überweisen oder am bequemen Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen. Lastschriftmandate erhalten Sie hier im Internet.
Die Abbucher werden gebeten, für die Deckung Ihrer Konten Sorge zu tragen. Vielen Dank.
Ihre Gemeindeverwaltung