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Ankündigung der Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Derzeit werden die Wasserversorgungsgebühren sowie die Abwassergebühren (zentral und dezentral) neu kalkuliert. Die entsprechenden Satzungsbeschlüsse werden voraussichtlich erst Anfang des Jahres 2017 gefasst bzw. veröffentlicht werden können. Wir möchten darauf hinweisen, dass sich im Zusammenhang mit den Neukalkulationen auch rückwirkend ab dem 01.01.2017 Gebührenerhöhungen ergeben können. Die Gebühr für die Wasserversorgung wird vorbehaltlich des entsprechenden Beschlusses des Gemeinderates auf 2,31 m3 steigen. Die Abwasserbeseitigung aus dezentralen Gruben wird voraussichtlich auf 2,43 je m3 und aus Kleinkläranlagen auf 28,60 m3 festgesetzt.