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Einladung zur Gewässerschau
Die Gemeinde Billigheim beabsichtigt, gem. § 49 Abs. 7 Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) eine Gewässerschau der „Schefflenz“ (Gewässer II. Ordnung) auf der Gemarkung Katzental, Billigheim und Allfeld durchzuführen. Hierzu möchten wir alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie im Besonderen die Eigentümer der Anliegergrundstücke recht herzlich einladen.
Um die Schutzfristen nach § 20 Abs. 3 Naturschutzgesetz (1. März bis 30. September) einzuhalten sowie eine gute Zugangsmöglichkeit zu den Gewässern zu gewährleisten, wird die Begehung an folgendem Termin stattfinden:
Dienstag, 7. Februar 2017,Treffpunkt ist um 8:30 Uhr am Hochwasserrückhaltebecken in Katzental
Gummistiefel und wettersichere Kleidung wird empfohlen. Ansprechpartner ist Frau Reinmuth, Bauamt, Tel. 06265 9200-40.Die klassische Gewässerschau umfasst die Erhebung von Mängeln und zeigt Wege zu deren Beseitigung auf. Die Erkenntnisse können vor Ort besprochen und Lösungsmöglich-keiten aufgezeigt werden. In der Hauptsache wird der Gewässerrandstreifen (innerorts mind. 5 m, Außenbereich 10 m) kontrolliert. Im Gewässerrandstreifen sind gem. § 68b Wasser-gesetz bauliche und sonstige Anlagen („Komposthaufen“) sowie Holzlagerplätze verboten. Weiterhin bedürfen „Bauten im und über Gewässer“ einer wasserrechtlichen Genehmigung.
Unter diesen Aspekten bitten wir die Angrenzer um vorherige Kontrolle ihrer Grundstücke, die Eigentümer von Anliegergrundstücken werden gebeten, ihre Flächen entsprechend vorzubereiten.
Sollte an dem anberaumten Termin eine geschlossene Schneedecke liegen, wird die Gewässerschau verschoben.
Reinhold Berberich Bürgermeister