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Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Kreiswehrersatzamt
Durch das Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 wurde die allgemeine Wehrpflicht ausgesetzt und stattdessen der freiwillige Wehrdienst für Männer und Frauen fortentwickelt. Auf der Grundlage von § 58c Abs. 1 Satz 1 Wehrpflichtgesetz übermittelt die Meldebehörde dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich zum 31. März Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im darauffolgenden Jahr volljährig werden, damit diese über den freiwilligen Wehrdienst informiert werden können.,
Die Betroffenen, die im Jahr 2018 volljährig werden (Geburtsjahr 2000) können der Datenübermittlung widersprechen. Der Widerspruch ist für Personen, die in Billigheim gemeldet sind, bis spätestens 31. März 2018 bei der Gemeinde Billigheim, Einwohnermeldeamt, Zimmer Nr. 4, Sulzbacher Str. 9, 74842 Billigheim schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu erheben.