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Änderung der Verwaltungsgebührensatzung
Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren der Gemeinde Billigheim (Verwaltungsgebührensatzung) vom 11.02.2010.
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Billigheim am 20.02.2018 in öffentlicher Sitzung die nachstehende Änderungssatzung beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Anlage 1 zur Verwaltungsgebührensatzung - Gebührenverzeichnis – der Gemeinde Billigheim
In der Anlage zu § 4 Abs. 1 der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Billigheim wird folgende Ziffer des Gebührenverzeichnisses geändert:
25.0 |
Ausstellung eines Negativzeugnisses nach § 28 Abs. 1 BauGB (Nichtausübung oder Nichtbestehen des Vorkaufsrechts) -Kaufpreis bis 50.000,00 € -Kaufpreis bis 100.000,00 € -Kaufpreis über 100.000,00 € |
15,00 € 20,00 € 25,00 € |
Artikel 2
In-Kraft-Treten
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Billigheim, den 20.02.2018
Diblik, Bürgermeister
Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.