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Bekanntgabe der endgültigen Herstellung und des Entstehens der Erschließungsbeitragsschulden für die Verkehrsanlage
Bekanntgabe der endgültigen Herstellung und des Entstehens der Erschließungsbeitragsschulden für die VerkehrsanlageAdolf-Kolping Straße von Felsäckerweg bis Weingartenstraße, Baumgartenstraße von Einmündung in Adolf-Kolping Straße bis Einmündung in Weingartenstraße, Weingartenstraße von Einmündung in Adolf-Kolping Straße bis Einmündung in Baumgartenstraße und Stich Adolf-Kolping Straße von Weingartenstraße bis zur westlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Flst.Nr. 1553/2 – Teileinrichtung Gehweggemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG)
Die Gemeinde Billigheim gibt bekannt, dass die Verkehrsanlage- Adolf-Kolping Straße von Felsäckerweg bis Weingartenstraße, Baumgartenstraße von Einmündung in Adolf-Kolping Straße bis Einmündung in Weingartenstraße, Weingartenstraße von Einmündung in Adolf-Kolping Straße bis Einmündung in Baumgartenstraße und Stich Adolf-Kolping Straße von Weingartenstraße bis zur westlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Flst.Nr. 1553/2 – Teileinrichtung Gehweg, seit dem 15.05.2014 endgültig hergestellt ist. Die Verkehrsanlage erfüllt die Merkmale der endgültigen Herstellung gemäß § 4 der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Billigheim.
Mit Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 41 Abs. 1 KAG sind die Erschließungsbeitragsschulden für diese Verkehrsanlage mit Eingang der letzten Unternehmerrechnung am 18.02.2015 entstanden.
Billigheim, den 15.08.2018
gez. Martin Diblik, Bürgermeister