Gemeinde Billigheim

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Bekanntmachung nach § 34 Abs. 1 des Meldegesetzes

Gruppenauskünfte an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen anlässlich der Wahl zum 9. Europäischen Parlament 2019 und der Kommunalwahlen am 26. Mai 2019

 In Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen darf die Meldebehörde Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskunft aus dem Melderegister über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahl- und Stimmberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist.

Die Meldebehörde kann nach § 34 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz Meldegesetz die erwähnten Melderegisterdaten und die Angaben über die Staatsangehörigkeiten ferner dazu verwenden, den Wahlberechtigten Informationen von Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zuzusenden.

Die Wahlberechtigten haben das Recht, dieser Auskunftserteilung und Datennutzung zu widersprechen. Der Widerspruch ist – möglichst schriftlich – bis 25. November 2018 - bei der Meldebehörde (Bürgermeisteramt Billigheim, Einwohnermeldeamt, Sulzbacher Str. 9, 74842 Billigheim) einzulegen. Er kann nur umfassend bezüglich aller Parteien ausgeübt werden. Bis zum Eingang des Widerspruchs bei der Gemeinde können die oben erwähnten Melderegisterdaten des jeweiligen Wahlberechtigten zur Erteilung von Gruppenauskünften und zur Adressmittlung verwendet werden.

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