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Ungültigkeitserklärung von Hundesteuermarke
Bei der Gemeinde Billigheim wurde der Verlust der Hundesteuermarke Nr. 461 gemeldet. Durch diese Veröffentlichung wird die Steuermarke für ungültig erklärt und darf nicht mehr genutzt werden. Finder werden gebeten, die Hundesteuermarke bei der Gemeinde Billigheim abzugeben.
Ein Missbrauch wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.