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Baumgrabstätten
Das Ablegen von Grabschmuck an Baumgrabstätten ist nur anlässlich einer Beisetzung und zu den Totengedenktagen im Monat November gestattet und nach spätestens 4 Wochen zu entfernen.
Bitte räumen Sie in den nächsten Tagen jeglichen Grabschmuck ab.
Ihre Friedhofsverwaltung