Gemeinde Billigheim

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Neues von der Verwaltung

Grundsteuerrate und Gewerbesteuervorauszahlungen sowie Wasserabschlagszahlungen für das 2. Quartal 2025

Am 15.05.2025 sind folgende Steuern / Abschlagszahlungen zur Zahlung fällig:
1. Gewerbesteuer
Vorauszahlungsrate in der Höhe, wie sie im letzten Gewerbesteuerbescheid festgesetzt worden ist.
2. Grundsteuer
Vierteljahresrate in der Höhe, wie sie im letzten Grundsteuerbescheid oder im letzten Grundsteuer-Änderungsbescheid zu entnehmen ist.
3. Wasserabschlagszahlungen
Abschlagszahlungen, wie sie in der Jahresendabrechnung festgesetzt worden sind.
 
Wir bitten Sie, die Steuern bzw. Abschlagszahlungen termingerecht zu überweisen oder am bequemen Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen. Lastschriftmandate erhalten Sie hier. 
Die Abbucher werden gebeten, für die Deckung Ihrer Konten Sorge zu tragen. Vielen Dank.

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