Gemeinde Billigheim

Seitenbereiche

Volltextsuche

15°C - Leichter Regen
Navigation

Seiteninhalt

Ältere Artikel und Meldungen zum Nachlesen

Landesfamilienpass- Gutscheinkarten 2020

Die Gutscheinkarten für 2020 können ab sofort im Rathaus, Zimmer 4, von Inhabern des Landesfamilienpasses abgeholt werden. Dabei ist der Landesfamilienpass vorzulegen.
 
Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2020 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses insgesamt 22 Mal im Jahr 2020 die staatlichen Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein abzugeben.
 
Die speziell bezeichneten Gutscheine Kunsthalle Baden-Baden, Museum für Naturkunde Karlsruhe, Museum für Naturkunde Stuttgart, Badisches Landesmuseum Karlsruhe, Staatsgalerie Stuttgart, Linden-Museum Stuttgart, Kunsthalle Karlsruhe, Württembergisches Landesmuseum Stuttgart, Archäologisches Landesmuseum Konstanz, TECHNOSEUM Mannheim, Schloss Heidelberg, Residenzschloss Ludwigsburg, Schloss und Schlossgarten Schwetzingen, Haus der Geschichte, Stuttgart, Deutschordensmuseum Bad Mergentheim und Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe berechtigen zum einmaligen kostenfreien Eintritt.
 
Der Gutschein „Wilhelma“ berechtigt in der Zeit vom 01.03.2020 bis 31.10.2020 (Hauptsaison) zum Erwerb einer Familienkarte im jeweils gültigen Abendtarif anstelle des Normaltarifs. In der Zeit davor und danach gilt der ermäßigte Wintertarif (hier gibt es also keine zusätzliche Ermäßigung mit dem Landesfamilienpass.)
 
Mit dem Gutschein „Blühendes Barock“ erhalten Passinhaber eine Familien-Eintrittskarte zum Sonderpreis von 19,50 Euro. Die Saison des Blühenden Barocks beginnt am 20.03.2020 und endet am 01.11.2020.
 
Die anderen Schlösser, Gärten und Museen ohne eigenen Gutschein können mit den sechs Gutscheinen „Sonstiges Objekt“ – auch mehrfach im Jahr – kostenfrei besucht werden. Es ist nicht möglich, die staatlichen Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen mit speziellem Gutschein auch mit einem Gutschein „Sonstige Objekte“ mehrfach zu besuchen.
 
Bei Sonderveranstaltungen in den Landeseinrichtungen kann es möglich sein, dass der Landesfamilienpass nicht anerkannt wird. Das „Junge Schloss“ in Stuttgart hat in letzter Zeit auch bei Kinderausstellungen den Gutschein akzeptiert. Im Zweifelsfall wird jedoch dazu geraten, sich vor einem Besuch telefonisch bei der Einrichtung zu erkundigen.
 
Da seit 2010 die Broschüre „Staatliche Schlösser und Gärten“ von der Schlösserverwaltung (SSG) nicht mehr neu aufgelegt wird, empfehlen wir, sich online über die Homepage der SSG zu informieren. Dort ist auch eine Liste aller Objekte der SSG eingestellt, in denen der Landesfamilienpass Gültigkeit hat (www.schloesser-und-gaerten.de/besucherinformation/verguenstigungen/landesfamilienpass/).
 
Mit den Gutscheinen „Erlebnispark Tripsdrill, Cleebronn“ kann der Freizeitpark nur einmal an einem den beiden Tagen, am 17.05.2020 oder am 13.09.2020 zu einem ermäßigten Preis besucht werden. Pro Person beträgt die Ermäßigung an diesen Tagen 6 Euro.
 
Der Gutschein für den Europa-Park Rust gilt nur am Dienstag, 08.09.2020. Pro Person wird eine Ermäßigung von 5 Euro an diesem Tag gewährt.
 
Das Mercedes-Benz-Museum in Stuttgart hat die Geltungsdauer für den Gutschein auf das ganze Jahr ausgeweitet. Nun können Passinhaberinnen und Passinhaber einmalig an einem beliebigen Tag im Jahr das Museum kostenfrei besuchen.
 
Das Porsche-Museum in Stuttgart bietet Passinhabern an einem beliebigen Tag im Monat Januar 2020 oder November 2020 einen kostenfreien Eintritt an.
 
Die Familienkarte für das Besucherbergwerk Bad Friedrichshall-Kochendorf bekommen Familien mit Landesfamilienpass um 5 Euro ermäßigt, also für 24 Euro. Für Alleinerziehende ist der Eintritt 9 Euro für Erwachsene und 3 Euro je Kind.
 
Für die Ravensburger Kinderwelt Kornwestheim gibt es zwei Gutscheine, mit denen Familien die Kinderwelt für 6 Euro besuchen können. Der erste Gutschein gilt für die Zeit vom 29.02. bis 05.04.2020 und der zweite vom 03.07. bis 12.09.2020.
 
Für das Dornier-Museum in Friedrichshafen erhalten Landesfamilienpassinhaber mit dem Gutschein einen ermäßigten Eintritt. Erwachsene zahlen 8 Euro (statt 11 Euro) und Kinder und Jugendliche von 6-16 Jahren haben freien Eintritt (statt 5 Euro).
 
Im explorhino Experimente Museum in Aalen kann man die spannende Welt der Naturwissenschaften hautnah erleben. Über 120 interaktive Experimentierstationen laden ein zum Forschen und Entdecken. Ein Ausflug für die ganze Familie. Der Gutschein zum Landesfamilienpass ermöglicht einen ermäßigten Eintritt: Familienkarte für 16 Euro (statt 20 Euro);
 
Das Meteorkrater Museum Sontheim im Stubental stellt anschaulich die Vielfalt der Pflanzen- und Tierwelt, in der nach dem Einschlag vor etwa 14,5 Millionen Jahren entstandenen Seenlandschaft, u.a. durch ein Diorama anschaulich dar. Der durch den Einschlag eines Meteoriten entstandene Meteoritenkrater mit Zentralkegel im Steinheimer Becken ist der heute wohl weltweit besterhaltene und prägnanteste seiner Art. Mit dem entsprechenden Gutschein erhalten Landesfamilienpassinhaber freien Eintritt.
 
Das Strand- und Freibad Bad Waldsee, direkt vor der historischen Altstadt, besteht aus einem Natursee und einem Freibad mit einer baumbestandenen Liegewiese dazwischen. Der See schließt sich unmittelbar an den Stadtkern an. Hauptattraktion ist die 90 m Rutsche. Familien mit Landesfamilienpass und dem entsprechenden Gutschein erhalten die Familiensaisonkarte ermäßigt für 90 Euro statt 105 Euro.
 
Das solarbeheizte Waldschwimmbad Buchen/Odenwald besteht aus zwei 50 Meter und drei 25 Meter Wettkampfbahnen, einem abgeteilten Sprungbereich sowie einem 18 Meter langen Nichtschwimmerbecken mit integrierter Breitrutsche. Das separate Kinderbecken ist bis zu 60 cm tief und hat einen flachen Strandauslauf. Landesfamilienpassinhaber erhalten mit der entsprechenden Gutscheinkarte eine ermäßigte Dutzend- oder Saisonkarte.
 
Im Hallenbad Buchen/Odenwald enthält das Wasser des Beckens durch ein spezielles Verfahren weniger chemische Zusätze und wird mit Naturenergie betrieben. Mit der entsprechenden Gutscheinkarte erhalten Landesfamilienpassinhaber eine ermäßigte Dutzendkarte.
 
Nutzung ohne Gutschein:
Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration ist ebenfalls eine Liste aller Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die für Passinhaber einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.
 
Für die Ausgabe des Landesfamilienpasses für das Jahr 2020 gilt folgende Regelung: Die Bürgermeisterämter geben die Gutscheinkarte 2020 an die bisherigen Inhaber der Landesfamilienpässe ohne neuen Antrag aus. Um eine missbräuchliche Benutzung der Gutscheinkarte auszuschließen, ist – entsprechend der bisherigen Praxis – bei Abholung einer neuen Gutscheinkarte durch Familien, die bereits einen Pass besitzen, die fortdauernde Berechtigung zu prüfen, soweit dies nicht offenkundig ist.
 
Ausgabe des Landesfamilienpasses 2020 - Voraussetzungen
 
Grundsätzlich bleiben die Voraussetzungen für den Erhalt des Landesfamilienpasses und die Anzahl der Gutscheinkarten gleich, bei der Ausstellung können nunmehr neben einer antragstellenden Person (im Pass: Berechtigte Person) noch bis zu vier weitere Erwachsene (im Pass: Begleitperson) eingetragen werden.
 
Familien können weiterhin nur einen Landesfamilienpass beantragen und nur wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.
  2. Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
  3. Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung.
  4. Familien, die Hartz IV – bzw. kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
  5. Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Im Landesfamilienpass sind alle berechtigten Personen einzutragen. Bei Änderungen der berechtigten Personen ist ein neuer Landesfamilienpass zu beantragen und auszustellen.
 
Berücksichtigt werden alle kindergeldberechtigenden Kinder und Elternteile bzw. deren Partner (unabhängig davon, ob es ihre leiblichen Kinder sind), die in einem gemeinsamen Haushalt leben (entscheidend ist ein gemeinsamer Hauptwohnsitz der Eltern und Kinder). Hierbei können die Kinder, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, ebenfalls eingetragen werden (eingetragen bleiben), sofern sie noch kindergeldberechtigt sind.
 
Die Kindergeldberechtigung kann durch Vorlage der Kindergeldbescheinigung nachgewiesen werden. Sind beide Elternteile kindergeldberechtigt und leben die Kinder nicht in einem gemeinsamen Haushalt, ist nur der Elternteil „Berechtigte Person“, der die Kinder in seinem Haushalt aufgenommen hat. Der andere Elternteil kann jedoch als Begleitperson eingetragen werden.
 
In den Pass können neben der „Berechtigten Person“ vier weitere erwachsene „Begleitpersonen“ eingetragen werden. Diese müssen die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllen. Hierbei kann es sich um den mit den Kindern zusammenlebenden Ehepartner oder Lebensgefährten handeln. Aber auch weitere Personen, die bisher den Pass nicht nutzen konnten, wie z.B. der getrenntlebende Elternteil, oder auch Oma oder Opa oder eine andere Betreuungsperson, die die Kinder bei Abwesenheit des Elternteils betreut (z.B. Kinderschutzbund oder Nachbar), können hier eingetragen werden.
 
Bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern bzw. einem schwer behinderten kindergeldberechtigen Kind (ab 50 5) ist wie bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften vorzugehen: der Partner/die Partnerin kann als Begleitperson eingetragen werden.
 
Im Landesfamilienpass ist die „Berechtigte Person“ mit Anschrift, sowie weitere „Begleitpersonen“ und die Kinder mit Namen und Geburtsjahr einzutragen. Bei Änderungen ist ein neuer Landesfamilienpass zu beantragen.
 
Wenn von der neuen Möglichkeit, weitere Begleitpersonen einzutragen, kein Gebrauch gemacht werden soll, braucht kein neuer Pass ausgestellt zu werden. Der neue Pass ist hingegen beim Eintrag weiterer Begleitpersonen neu auszustellen.
 
Bei Verlust darf ein neuer Pass ausgestellt werden, aber keine weitere Gutscheinkarte ausgegeben werden, da diese ein bargeldwerter Vorteil ist.

News Abonnieren

Hier klicken, um diesen News-Bereich zu Ihrem RSS-Reader hinzuzufügen: