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Amtliche Bekanntmachung Bodenrichtwerte zum Stichtag 1.1.2023

Der Gemeinsame Gutachterausschuss des Neckar-Odenwald-Kreises (NOK) hat gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 für die Gemarkungen des Neckar-Odenwald-Kreises ermittelt und in der Sitzung vom 15.05.2023 beschlossen.
 
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).
 
Die aktuellen Bodenrichtwerte sind auf der Internetseite BORIS-BW veröffentlicht und sind kostenfrei gemäß den Nutzungsbedingungen einsehbar. Dort kann nach Eingabe von Ort und Straße oder Gemarkung und Flurstücks-Nummer ein Kartenausschnitt mit beschreibenden Informationen sowie der Bodenrichtwert abgerufen werden.
 
Schriftliche, gebührenpflichtige Bodenrichtwertauskünfte wären per Fax unter 06261 82-349, per E-Mail oder schriftlich unter der Anschrift Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschuss NOK, Hauptstraße 9, 74821 Mosbach zu beantragen.
 
 
Mosbach, den 30.06.2023                 Vorsitzender des Gutachterausschusses

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