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Haushaltssatzung mit Haushaltsplan des Abwasserzweckverbands für das Haushaltsjahr 2023

Die von der Verbandsversammlung am 13.06.2023 beschlossene nachfolgende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2023, wird in der Zeit vom 14.08.2023 bis 22.08.2023 während der Öffnungszeiten im Rathaus Billigheim, Sulzbacher Straße 9, 74842 Billigheim, Zimmer Nr. 7, öffentlich ausgelegt. Das Landratsamt hat mit Verfügung vom 19.07.2023 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt.

Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes „Gruppenkläranlage Schefflenztal“ für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i.V.m. § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 13.06.2023 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

1.445.193

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

1.445.193

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

0

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

0

 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen:

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

1.406.904

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

1.108.300

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
    
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

298.604

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

605.000

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

903.604

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-293.604

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

0

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

 

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von

0

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts
(Saldo aus 2.7 und 2.10) von

0

 

§ 2 Kreditermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorhergesehenen Kreditaufnahmen für

Investitionen (Kreditermächtigungen) wird festgesetzt auf:                                                            0 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre

mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

belasten (Verpflichtungsermächtigungen) wird festgesetzt auf:                                                      0 EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf:                                                200.000 EUR.

Billigheim, den 13.06.2023

Martin Diblik

Bürgermeister u. Verbandsvorsitzender

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