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Haushaltssatzung mit Haushaltsplan des Abwasserzweckverbands für das Haushaltsjahr 2023
Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes „Gruppenkläranlage Schefflenztal“ für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i.V.m. § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 13.06.2023 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von |
1.445.193 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von |
1.445.193 |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von |
0 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von |
0 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von |
0 |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von |
0 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von |
0 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen:
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von |
1.406.904 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von |
1.108.300 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts |
298.604 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von |
605.000 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von |
903.604 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus |
-293.604 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf |
0 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
0 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
0 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus |
0 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, |
0 |
§ 2 Kreditermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorhergesehenen Kreditaufnahmen für
Investitionen (Kreditermächtigungen) wird festgesetzt auf: 0 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre
mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
belasten (Verpflichtungsermächtigungen) wird festgesetzt auf: 0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf: 200.000 EUR.
Billigheim, den 13.06.2023
Martin Diblik
Bürgermeister u. Verbandsvorsitzender