Gemeinde Billigheim

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Ein Gebot der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme und ein Beitrag zur Ortsverschönerung: unbebaute Grundstücke und Grünbereiche mähen!

Gerade in Neubaugebieten, in denen einzelne Grundstücke noch der Bebauung harren, aber auch innerhalb des Ortes sieht es unschön aus, wenn auf den noch unbebauten Einzelgrundstücken oder in Grünbereichen wilde Gras- und Buschlandschaften entstehen oder diese als Abladeplatz für Abfall genutzt werden. Außerdem führt ein solcher Bewuchs durch den hiermit verbundenen Samenflug zu unzumutbaren Belastungen für die Nachbargrundstücke. Ebenso wachsen Hecken und Sträucher in den Gehweg, wenn sie nicht gepflegt werden.
 
Die Folge: vermehrte Beschwerden bei der Gemeindeverwaltung und Ärger mit den Nachbarn. Der Gemeindeverwaltung sind dabei aber zumeist die Hände gebunden, weil hier vorrangig das Privatrecht Anwendung findet (insbesondere die §§ 903 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches). Im Sinne eines guten Einvernehmens bittet die Gemeindeverwaltung daher, selbst auf ein friedliches Miteinander in der Nachbarschaft zu achten, sprich: unbebaute Grundstücke und Grünbereiche ab und an zu mähen und hierdurch den Aufwuchs niedrig zu halten. Auf einem gepflegten unbebauten Grundstück wird erfahrungsgemäß auch weniger Müll von Fremden abgelagert, sodass sich diese Bemühungen letztlich also auch für den Eigentümer auszahlen.

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