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Ankündigung der Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Derzeit werden die Abwassergebühren (zentral und dezentral) und die Wasserversorgungsgebühren für die Jahre 2018 und 2019 neu kalkuliert. Die entsprechenden Satzungsbeschlüsse werden erst Anfang des Jahres 2018 gefasst werden können. Wir möchten darauf hinweisen, dass sich im Zusammenhang mit den Neukalkulationen auch rückwirkend ab dem 01.01.2018 Gebührenerhöhungen ergeben können.
Rist, Kämmerer