Gemeinde Billigheim

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Haushaltssatzung der Gemeinde Billigheim für das Haushaltsjahr 2018

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden Württemberg i.d.F. vom 24. Juli 2000 (GBl. 2000, S. 581) hat der Gemeinderat der Gemeinde Billigheim am 20.02.2018 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr  2 0 1 8  beschlossen:

§ 1 

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
 
1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je                                               21.809.130 Euro
    davon im Verwaltungshaushalt                       15.757.130 Euro
    davon im Vermögenshaushalt                         6.052.000 Euro
 
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredit-
    aufnahmen (Kreditermächtigung) in Höhe von                                               2.571.310 Euro
 
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von            3.110.000 Euro

§ 2

 
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                  2.000.000 Euro

§ 3

 
Die Gemeinde erhebt Grundsteuer nach dem geltenden Grundsteuergesetz. Abweichend vom Grundsteuergesetz werden die Kleinbeträge wie folgt fällig:
 
-  am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15 Euro nicht übersteigt;
-  am 15. Februar und 15. August mit je einer Hälfte ihres Jahresbetrages, wenn dieser 30 Euro nicht übersteigt.
 
Die Hebesätze werden festgesetzt
 
1. für die Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf                  400 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                              350 v. H.
    der Steuermessbeträge;
 
2. für die Gewerbesteuer auf                                                                                         350 v. H.
    des Steuermessbetrages.

 

§4

 
Finanzpositionen im Verwaltungshaushalt, die innerhalb des Zuständigkeitsbereichs desselben Verantwortlichen bestehen, werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
 
Billigheim, 20.02.2018
 
gez.
Martin Diblik
Bürgermeister
 
Die Bekanntmachung erfolgt auf Grund der §§ 81 Abs.2 und Abs.3, 121 Abs. 2 der Gemeindeordnung unter dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 in der Zeit von Dienstag, den 20. März 2018 bis Donnerstag, 29. März 2018, je einschließlich, auf dem Rathaus, Zimmer 4, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Verfügung vom 02.03.2018 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt.
 
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
 
Billigheim, 15.03.2018
 
gez.
Martin Diblik
Bürgermeister

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