Gemeinde Billigheim

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Erreichbarkeit der Gemeindeverwaltung

Eine persönliche Vorsprache im Rathaus ist aktuell unter Beachtung von Schutzbestimmungen möglich. Insbesondere ist es erforderlich, hierzu vorab einen Termin zu vereinbaren.

Auf diesem Wege kann zum einen vermieden werden, dass es zu größeren Ansammlungen von Personen und zu Wartezeiten kommt und es lässt sich zum anderen bereits im Vorfeld klären, ob ein persönliches Erscheinen überhaupt notwendig ist und welche Unterlagen ggf. erforderlich sind. Nach den Erfahrungen der letzten Wochen hat die Bearbeitung der Anliegen bisher sehr gut funktioniert.

Weiterhin ist zu beachten:


-        Beim Betreten des Rathauses steht Handdesinfektionsmittel zur Verfügung.
-        Für alle Besucher des Rathauses gilt Maskenpflicht. D.h., jeder Besucher hat eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Der Zutritt ist nur unter dieser Voraussetzung gestattet.
-        Es gelten die bekannten Abstands- und Hygieneregeln.
 
 
Martin Diblik, Bürgermeister

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