Gemeinde Billigheim

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Aktuelle Informationen zur Mehrwertsteuersenkung bei den Wassergebühren 2020

Die Wassergebühren werden gemäß der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Billigheim für das Kalenderjahr erhoben. Damit gilt die Leistung erst am 31. Dezember 2020 als erbracht. Für dieses Datum gilt der Mehrwertsteuersatz in Höhe von 5%.
Das bedeutet für unsere Bürgerinnen und Bürger, dass der gesamte Wasserbezug im Jahr 2020 mit 5% Mehrwertsteuer berechnet wird. Die Abschläge bleiben zunächst unverändert. In der Jahresendabrechnung 2020 werden die Beträge berichtigt.
Das heißt für Sie:

  • Es ist keine gesonderte Ablesung zum 30.06.2020 erforderlich, da der Verbrauch des gesamten Kalenderjahres mit 5% zu versteuern ist.
  • Die Abschläge bleiben unverändert, wie sie in der Jahresendabrechnung 2019 bzw. in einem Ihnen zugegangenen Abschlagsbescheid festgelegt wurden.
  • Unterjährige Abrechnungen, die bis einschließlich 30.06.2020 erfolgten, sind korrekt mit 7% Mehrwertsteuer zu berechnen, da hier das Leistungsdatum vor dem 01.07.2020 liegt.
  • Unterjährige Abrechnungen zwischen dem 01.07.2020 und 31.12.2020 werden mit 5% Mehrwertsteuer berechnet.

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